Thema:
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 131€ im Monat zur Verfügung.
Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.
Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.
Welche Leistungen kann ich wahrnehmen?
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.
Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können.
Pflegeformen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
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